Unsere Leidenschaft
Langjährige Erfahrungen mit chemisch-technischen Reinigungsmitteln garantieren kundenspezifische
Anwendungsberatung und einen hohen Qualitätsstandard.
Die Auflagen für die Kanaleinleiter besagen, dass das Abwasser keine organisch gebundenen Halogenverbindungen, gemessen als AOX im Abwasser, die aus Wasch- und Reinigungsmitteln oder sonstigen Betriebs- und Hilfsstoffen stammen, enthalten dürfen. Daher sind sämtliche Reinigungsmittel frei von CKW, FCKW, Formaldehyd, absorbierbaren organischen Halogenverbindungen (AOX) und erfüllen somit die Anforderungen der umweltrechtlichen Gesetzgebung.